Erklärung zur Barrierefreiheit

Leichte Sprache 30.03.2024

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

Informationen in Leichter Sprache

Im Gesetz steht:
Ämter müssen ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.

Barriere-frei heißt:
Es soll keine Hindernisse geben.
Zum Beispiel:
Für Menschen mit Behinderungen.

Easy-to-Read-Logo, auf Deutsch auch “Europäisches Logo für Leichtes Lesen”, von Inclusion Europe

Das steht im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung dafür ist: L-BGG.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.

Menschen mit Handicap Gesetzbuch

Die Internet-Seite Klima-Länd-Tage
soll auch barriere-frei sein.
Damit alle die Seite benutzen können.
Auch wenn sie eine Behinderung haben.

Im Gesetz steht:
Wir müssen erklären, welche Hilfen
es für Menschen mit Behinderung gibt.

Das nennen wir: Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Diese Erklärung ist jetzt Pflicht.
Deshalb haben wir diese Seite gemacht.

Die Seite ist vom Umwelt-Ministerium Baden-Württemberg.
Wir erklären hier in Leichter Sprache:

  • Welche Hilfen es gibt.
  • Und wie Sie Hilfe bekommen.
Person hält ein Buch mit der Aufschrift Leichte Sprache

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt nur
für die Internet-Seite Klima-Länd-Tage:
klimalaendtage.de

1. Ist die Internet-Seite nach dem Gesetz?

Ja.

Unsere Internet-Seite ist nach dem Gesetz:
L-BGG: Paragraf 10, Absatz 1

Checkliste

Das heißt: Unsere Internet-Seite ist barriere-frei.
Es gibt keine Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.

Es gibt Hilfen für Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:

Es gibt Infos in Leichter Sprache.
Für Menschen, die schlecht lesen können.
Und Menschen, die wenig Deutsch können.

Menschen mit Handicap Person hält ein Buch mit der Aufschrift Leichte Sprache

Es gibt Videos zum Anschauen und Anhören.
Die Videos haben Unter-Titel zum Mit-lesen.

Es gibt Suche- und Hilfe-Felder.
Damit alle unsere Seiten benutzen können.
Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen.

Videokamera

2. Erklärung der Barriere-Freiheit

Unsere Internet-Seite muss barriere-frei sein.
Das heißt: Es darf keine Hindernisse für
Menschen mit Behinderungen geben.

Blatt mit aufgelisteten Regeln

Die Regeln für Internet-Seiten stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

Wir haben unsere Seiten mit dem BITV – Test geprüft.
Das heißt: Wir prüfen nach den Regeln von der BITV.

Wir haben 5 Test-Seiten geprüft.

Nach dem Test haben wir die Erklärung gemacht.

Die Erklärung ist vom 28.03.2024.

Mann hakt Liste ab

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG-DVO: Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1.

Link

3. Kontakt

Gibt es Hindernisse auf unserer Internet-Seite?
Zum Beispiel:
Sie können die Seiten nicht gut nutzen.
Sie finden die Infos auf der Seite nicht.

Dann melden Sie sich bei uns:
Ministerium für Umwelt, Klima und
Energie-Wirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

Telefon:07 11 - 12 60
E-Mail:poststelle@um.bwl.de

Telefon Computer

4. Hilfe bei Fragen und Problemen

Melden Sie sich bei uns:
Wenn es Hindernisse auf der Seite gibt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme haben.
Die Kontakt-Infos stehen unter:
Kontakt.

Frau, die eine Frage hat

Es gibt eine Beauftragte von der Landes-Regierung
für Menschen mit Behinderungen.
Wir sagen dazu: Landes-Behinderten-Beauftragte.
Sie heißt Simone Fischer.
Sie können sich bei ihr melden.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium nicht antwortet.

Hier finden Sie die Frist,
bis wann das Ministerium antworten muss:
L-BGG-DVO: Paragraf 8, Satz 1

Kontakt:
Landes-Behinderten-Beauftragte

Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon:07 11 – 27 93 36 0
E-Mail:poststelle@bfbmb.bwl.de

Telefon

Wichtig:
Sie haben ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Vereine und Verbände können klagen.
Zum Beispiel:
Wenn das Ministerium sich nicht an das Gesetz hält.
Wenn die Internet-Seite nichtbarriere-frei ist.

Hier können Sie das Gesetz lesen:
L-BGG: Paragraf 12, Absatz 1, Satz 1, Nummer 4.

Frau, die in einem roten Dreieck ist, hebt Zeigefinger

Rechte an Text und Bild

Text: Atelier Leichte Sprache und Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.